E-Rechnung mit Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung

Rechnungen an Firmenkunden im EU-Ausland sind die, bei denen E-Rechnungen am häufigsten scheitern: Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung verlangen Felder, die bei Inlandsrechnungen optional sind. Hier erstellen Sie solche Rechnungen als ZUGFeRD-Datei mit dem richtigen Steuercode — und das Formular lässt Sie nicht weiter, solange eine Pflichtangabe fehlt.

  • Reverse Charge (AE)
  • Innergemeinschaftliche Lieferung (K)
  • Pflichtfelder vor dem Erzeugen geprüft
  • Bis 31.12.2026 kostenlos
Versandfertige Pakete und eine Rechnung auf einem Packtisch — Lieferung an Geschäftskunden im EU-Ausland

Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung?

Reverse ChargeInnergemeinschaftliche Lieferung
Typischer FallDienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat; bestimmte Inlandsfälle nach § 13b UStGWarenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat
Wer schuldet die Steuerder Leistungsempfängerniemand im Abgangsland — steuerfrei nach § 6a UStG
Steuercode im XMLAEK
Satz und Steuerbetrag0 und 00 und 0
Zusätzlich PflichtUSt-IdNr. von Ihnen und vom Kundenbeide USt-IdNr., Lieferland, Lieferdatum

Ausführlich, mit den einzelnen Prüfregeln: Umsatzsteuer in der E-Rechnung.

Reverse Charge: worauf es ankommt

  • Code AE in jeder betroffenen Position, Satz 0, Steuerbetrag 0.
  • Ein Befreiungsgrund — der Code VATEX-EU-AE oder der Text „Reverse charge“.
  • Beide Seiten identifiziert: Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer und die USt-IdNr. Ihres Kunden. Daran scheitern die meisten Dateien.
  • Auf der sichtbaren Rechnung der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ nach § 14a Abs. 5 UStG — zulässig sind auch Formulierungen anderer Amtssprachen wie „Reverse charge“.

Die teure Falle: Wer trotz Reverse Charge Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG — und der Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen. Ein falsch gesetztes Feld kostet auf beiden Seiten Geld.

Innergemeinschaftliche Lieferung: worauf es ankommt

  • Code K, Satz 0, Steuerbetrag 0, und ein Befreiungsgrund — VATEX-EU-IC oder der entsprechende Text.
  • Lieferland und Lieferdatum sind hier Pflicht. Bei Inlandsrechnungen sind sie optional, deshalb werden sie so oft vergessen.
  • Beide USt-IdNr. — Ihre und die des Kunden.

Und etwas, das kein Validator prüfen kann: Seit den „Quick Fixes“ zum 1. Januar 2020 sind die gültige USt-IdNr. des Kunden und die fristgerechte Zusammenfassende Meldung Voraussetzungen der Steuerbefreiung selbst. Die Meldung ist bis zum 25. des Folgemonats abzugeben. Die USt-IdNr. prüfen Sie am besten vor dem Versand — wie, steht in Umsatzsteuer in der E-Rechnung.

In E-Rechnung Pro

1Firmendaten mit USt-IdNr.

Einmal in den Einstellungen — Ihre USt-IdNr. steht danach auf jeder Rechnung und im XML.

2Vorlage „Dienstleistung“

Jede Position bekommt ihren eigenen Steuerfall: 19 %, 7 %, Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung. Auch gemischte Rechnungen gehen.

3Pflichtfelder ausfüllen

Für Reverse Charge verlangt das Formular die USt-IdNr. des Kunden, für die innergemeinschaftliche Lieferung zusätzlich das Lieferland. Ohne sie wird keine Datei erzeugt.

4Erzeugen

Der Befreiungsgrund ist vorausgefüllt („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bzw. „Innergemeinschaftliche Lieferung“) und lässt sich anpassen. Heraus kommt ein PDF/A-3 mit XML.

Dass das Formular fehlende Pflichtfelder vorher abfängt, ist Absicht: Eine Datei, die erst beim Kunden an BR-AE-02 oder BR-IC-12 scheitert, kostet mehr Zeit als jede Rückfrage im Formular.

Was Sie wissen sollten

Deutsche Steuersätze

Wählbar sind 19 %, 7 % und die Null-Fälle (steuerfrei, Kleinunternehmer, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung). Ausländische Sätze — etwa wenn Sie im Ausland registriert sind — bietet das Formular nicht.

Währungen

Euro, US-Dollar und britisches Pfund. Andere Währungen stehen im Formular nicht zur Auswahl.

Kein Versand, kein Archiv

Die Datei schicken Sie selbst; auf dem Server bleibt sie 24 Stunden. Die Zusammenfassende Meldung erledigt Ihre Buchhaltung.

Häufige Fragen

Welcher Steuercode gilt für eine Beratungsleistung an eine Firma in Österreich?

In aller Regel Reverse Charge (AE): Bei B2B-Dienstleistungen in einen anderen EU-Staat schuldet meist der Empfänger die Steuer. Ausnahmen gibt es, etwa bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück — im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Und für eine Warenlieferung nach Frankreich?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung (K), wenn der Kunde ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. ist und die Ware Deutschland tatsächlich verlässt.

Warum lehnt die Software meines Kunden die Datei ab, obwohl die Summen stimmen?

Meist fehlt eine der Angaben, die nur bei diesen Steuerfällen Pflicht sind: die USt-IdNr. des Käufers (BR-AE-02), das Lieferland (BR-IC-12) oder das Lieferdatum (BR-IC-11). Der Validator nennt den genauen Regelcode.

Muss auf der Rechnung „Reverse charge“ stehen?

Auf der sichtbaren Rechnung ja: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder eine gleichwertige Formulierung in einer anderen Amtssprache. Im XML steht der Befreiungsgrund als Code oder Text.

Kann ich in einer Rechnung Positionen mit 19 % und mit Reverse Charge mischen?

Ja, in der Vorlage „Dienstleistung“ hat jede Position ihren eigenen Steuerfall. Im XML entsteht für jeden eine eigene Steuergruppe.

Prüft E-Rechnung Pro, ob die USt-IdNr. meines Kunden gültig ist?

Nein. Das Formular prüft, dass sie eingetragen ist, nicht, ob sie beim Bundeszentralamt für Steuern gültig ist. Das prüfen Sie vor dem Versand selbst — siehe USt-IdNr. prüfen.

Gilt das auch für Kunden außerhalb der EU?

Nein, Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung sind Regelungen für den EU-Binnenmarkt. Ausfuhren in Drittländer folgen anderen Regeln; dafür bietet das Formular keinen eigenen Steuerfall.

Ist das kostenlos?

Bis zum 31. Dezember 2026 ohne Limit, danach 10 Dokumente im Monat im Tarif Free. Im Tarif Free und in der Beta steht in der Fußzeile klein „Erstellt mit zugferd.randomstar.org“.

Die nächste EU-Rechnung ohne Rückfrage

Konto anlegen, USt-IdNr. eintragen, Steuerfall je Position wählen — das Formular sagt Ihnen, was fehlt, bevor die Datei entsteht. Bis 31.12.2026 kostenlos.