E-Rechnung erstellen — kostenlos als ZUGFeRD oder Factur-X
Erstellen Sie Ihre E-Rechnung als ZUGFeRD- oder Factur-X-Datei direkt im Browser: ein PDF, das jeder öffnen kann, und darin die Rechnungsdaten als XML nach EN 16931. Ohne Installation, mit Ihrem Logo und Briefkopf — bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos und ohne Limit.
- Bis 31.12.2026 kostenlos
- Danach 10 Rechnungen im Monat gratis
- ZUGFeRD & Factur-X
- Profile BASIC, EN 16931, EXTENDED
Zum Erstellen brauchen Sie ein kostenloses Konto — die Rechnung trägt Ihre Firmendaten, und die legen Sie einmal an statt bei jeder Rechnung neu. Eine vorhandene Datei prüfen können Sie dagegen ohne Anmeldung.
In vier Schritten zur E-Rechnung
Mit E-Mail-Adresse oder Google-Konto. Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten.
Name, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernummer, Bankverbindung, Logo, Fußzeile und Nummernkreis. Sie stehen danach auf jeder Rechnung — im PDF und im XML.
Käufer, Positionen, Steuersatz, Zahlungsart. Summen und Steueraufschlüsselung rechnen sich beim Tippen mit; Pflichtfelder für den gewählten Steuerfall werden vor dem Erzeugen geprüft.
Es entsteht ein PDF/A-3 mit eingebetteter XML im gewählten Profil. Die Datei lädt sich herunter und steht in Ihren Dokumenten.
Unsicher, ob alles stimmt? Die fertige Datei lässt sich mit dem kostenlosen Validator gegen die Regeln der EN 16931 prüfen — mit dem genauen Regelcode zu jedem Fehler. Ein Schritt-für-Schritt-Beispiel mit durchgerechnetem Rechnungsbetrag steht in der Anleitung Die erste ZUGFeRD-Rechnung.
Was Sie bekommen
Ein PDF/A-3 mit der XML als eingebettetem Anhang. Wer noch nicht umgestellt hat, öffnet die Rechnung wie ein normales PDF; die Software Ihres Kunden liest die Daten.
EN 16931 als Standard, dazu BASIC und EXTENDED. MINIMUM und BASIC WL bieten wir bewusst nicht an — sie gelten umsatzsteuerlich nicht als E-Rechnung.
Logo, Kontaktdaten und Fußzeile mit Anschrift, Bankverbindung und Steuernummer kommen aus den Einstellungen und stehen auf jeder Vorlage.
Dienstleistung, Verkauf, Partnerabrechnung und Kanal-Auszahlung — für Honorare, Warenverkauf, Provisionen und Plattform-Auszahlungen.
19 % und 7 %, Nullsatz, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung — mit dem passenden Steuerkategorie-Code und Befreiungshinweis im XML.
14 Zahlungsarten von SEPA-Überweisung bis PayPal, IBAN, BIC und Verwendungszweck — so, dass die Buchhaltung Ihres Kunden die Zahlung zuordnen kann.
Wer E-Rechnungen ausstellen muss — und ab wann
Für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland gilt ein Stufenplan:
| Ab wann | Wen es trifft | Was gilt |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | alle inländischen Unternehmen | E-Rechnungen empfangen können |
| 1. Januar 2027 | Gesamtumsatz im Vorjahr über 800 000 € | B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen |
| 1. Januar 2028 | alle übrigen | B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen |
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit, empfangen müssen sie trotzdem. Was bis Ende 2027 noch erlaubt bleibt, wie die 800 000 € gezählt werden und wo die Stolpersteine liegen: E-Rechnungspflicht ab 2027.
ZUGFeRD oder XRechnung?
Beide setzen dieselbe Norm EN 16931 um, beide gelten als E-Rechnung. Der Unterschied liegt in der Verpackung: ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML — lesbar für Menschen und Maschinen. XRechnung ist reines XML ohne sichtbare Seite und vor allem im Rechnungsverkehr mit Behörden verbreitet.
Ehrlich gesagt: E-Rechnung Pro erstellt ZUGFeRD und Factur-X, aber keine XRechnung. Verlangt Ihr Kunde ausdrücklich XRechnung — typischerweise eine Behörde mit Leitweg-ID —, brauchen Sie dafür ein anderes Werkzeug. XRechnung-Dateien prüfen können Sie bei uns trotzdem.
Wann welches Format passt, steht in XRechnung oder ZUGFeRD.
Was in einer E-Rechnung stehen muss
Die E-Rechnung ändert die Form, nicht den Inhalt: Es gelten dieselben Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG wie bisher — nur müssen sie jetzt im XML stehen, nicht bloß auf der sichtbaren Seite.
- vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden;
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.;
- Rechnungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer;
- Menge und Art der Lieferung oder Leistung und der Leistungszeitpunkt;
- das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, der Steuersatz und der Steuerbetrag — oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Das Formular fragt genau diese Felder ab und prüft vor dem Erzeugen, ob für den gewählten Steuerfall alles da ist. Was im Einzelnen hinter jedem Feld steckt, zeigt die Seite XML-Struktur.
Was es kostet
Bis zum 31. Dezember 2026 ist alles kostenlos und ohne Limit — Rechnungen erstellen, PDFs umwandeln, Rechnungen prüfen. Zahlungsdaten fragen wir nicht ab; vor dem Ende der Beta informieren wir alle registrierten Nutzer per E-Mail. Mehr dazu in E-Rechnung Pro bis 31.12.2026 kostenlos.
Danach gelten die regulären Tarife: Free mit 10 Dokumenten im Monat und 10 Prüfungen am Tag, Pro für 19 € im Monat mit 200 Dokumenten, VIP für 49 € im Monat ohne Begrenzung. Erstellte und umgewandelte Rechnungen zählen zum selben Kontingent. Alle Einzelheiten unter Preise.
Was Sie wissen sollten
Erzeugte Rechnungen bleiben 24 Stunden auf dem Server und werden dann gelöscht. Laden Sie sie herunter — aufzubewahren sind sie acht Jahre, und das bleibt bei Ihnen. Siehe Archivierung.
Die Datei schicken Sie selbst an Ihren Kunden, etwa per E-Mail. Das Gesetz schreibt keinen Übertragungsweg vor; ein E-Mail-Anhang genügt.
Kein Kundenstamm, kein Artikelkatalog, kein Mahnwesen. E-Rechnung Pro erzeugt die Datei; gebucht wird in Ihrer Buchhaltungssoftware.
Häufige Fragen
Ist das Erstellen wirklich kostenlos?
Ja. Bis zum 31. Dezember 2026 ohne Limit, danach im Tarif Free 10 Dokumente im Monat. Kosten entstehen nie ohne Ihre ausdrückliche Bestellung — es sind gar keine Zahlungsdaten hinterlegt.
Brauche ich ein Konto?
Zum Erstellen ja: Ihre Firmendaten, Ihr Logo und Ihr Nummernkreis liegen im Konto, damit Sie sie nicht bei jeder Rechnung neu eingeben. Zum Prüfen einer vorhandenen Datei nicht — der Validator läuft ohne Anmeldung.
Welches Profil soll ich wählen?
EN 16931, solange Ihr Kunde nichts anderes verlangt — es entspricht der Norm vollständig und wird überall akzeptiert. BASIC reicht bei einfachen Rechnungen; EXTENDED brauchen Sie nur für Angaben, die die Norm nicht kennt. Details unter Profile.
Ist die Datei eine gültige E-Rechnung im Sinne des UStG?
Als E-Rechnung gelten Formate nach EN 16931, darunter ZUGFeRD ab Version 2.0.1 — außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL, die wir nicht anbieten. Ob Ihre konkrete Rechnung alle Regeln erfüllt, zeigt der Validator; inhaltlich richtig muss sie trotzdem sein — die Angaben stammen von Ihnen.
Ich bin Kleinunternehmer. Brauche ich das?
Ausstellen müssen Sie keine E-Rechnungen, die Befreiung ist nicht befristet. Wenn Kunden trotzdem danach fragen, geht es: Die Steuerkategorie für § 19 UStG ist im Formular vorhanden, der Hinweis auf die Befreiung steht dann im XML und auf der Rechnung.
Kann ich aus einem vorhandenen PDF eine E-Rechnung machen?
Ja, über die Umwandlung im Konto: Die Daten werden aus dem PDF gelesen, Sie bestätigen sie, dann entsteht die ZUGFeRD-Datei. Mehr unter PDF in ZUGFeRD umwandeln.
Steht auf der Rechnung ein Hinweis auf E-Rechnung Pro?
Im Tarif Free und während der Beta ja: In der Fußzeile steht klein „Erstellt mit zugferd.randomstar.org“. In den bezahlten Tarifen entfällt der Hinweis.
In welcher Sprache ist die Rechnung?
Die sichtbare Rechnung ist auf Deutsch; die Vorlage „Verkauf“ gibt es auch auf Englisch. Die XML-Daten sind sprachunabhängig — Feldnamen und Codes sind durch die Norm festgelegt.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Firmendaten liegen in Ihrem Konto, erzeugte Rechnungen 24 Stunden auf dem Server, danach werden sie gelöscht. Ein Formularentwurf wird nur in Ihrem Browser zwischengespeichert, nicht bei uns.
Die erste E-Rechnung in wenigen Minuten
Konto anlegen, Firmendaten einmal eintragen, Vorlage ausfüllen — die fertige ZUGFeRD-Datei lädt sich herunter. Bis 31.12.2026 kostenlos.