Griechenland verschiebt die zweite Stufe seiner B2B-E-Rechnungspflicht um einen Monat: Statt am 1. Oktober startet sie am 2. November 2026. Ab dann müssen auch kleinere griechische Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen — über einen zertifizierten Anbieter oder die kostenlosen Anwendungen der Steuerbehörde. Ab dem 1. Februar 2027 gibt es keine Übergangslösung mehr. Was gilt und was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet.
Stand: 16. Oktober 2026. Grundlage ist der gemeinsame Beschluss A.1197/2026 des Finanzministeriums und der Steuerbehörde AADE vom 30. September 2026.
Der Zeitplan
Griechenland führt die Pflicht in zwei Gruppen ein. Maßgeblich ist, wie viel ein Unternehmen im Steuerjahr 2023 eingenommen hat.
| Ab wann | Wen es trifft |
|---|---|
| 2. März 2026 | Unternehmen mit mehr als 1 Mio. € Bruttoeinnahmen im Steuerjahr 2023 — ursprünglich für den 2. Februar geplant, schrittweise Umstellung bis 3. Mai 2026 |
| 2. November 2026 | alle übrigen Unternehmen — ursprünglich für den 1. Oktober geplant |
| 2. November 2026 – 31. Januar 2027 | Übergangszeit: Neben dem neuen Weg darf die bisherige Software noch parallel genutzt werden |
| ab 1. Februar 2027 | Rechnungen nur noch elektronisch über einen Anbieter oder die Anwendungen der AADE |
Wer die Übergangszeit nutzen will, muss den neuen Weg spätestens am 2. November 2026 tatsächlich in Betrieb genommen haben.
Wie die griechische E-Rechnung funktioniert
Griechenland setzt auf die Plattform myDATA der Steuerbehörde AADE. Sie sammelt seit Jahren die Daten der ausgestellten Rechnungen. Neu ist, dass die Rechnung selbst jetzt elektronisch entstehen muss, und zwar auf einem von zwei Wegen:
- über einen zertifizierten Anbieter für E-Rechnungen (griechisch Πάροχος), der die Rechnung ausstellt, übermittelt und die Daten an myDATA meldet,
- über die kostenlosen Anwendungen der AADE — timologio im Browser und myDATAapp auf dem Smartphone —, gedacht für kleine Unternehmen mit wenigen Rechnungen.
Erfasst sind nach den bisherigen Darstellungen Rechnungen zwischen griechischen Unternehmen, an die öffentliche Hand und im Handel mit Ländern außerhalb der EU. Griechenland stellt sich damit in eine Reihe mit Italien und Polen: Die Steuerbehörde ist bei jeder Rechnung mittelbar dabei. Einen Überblick über die Modelle der einzelnen Länder gibt E-Rechnungspflicht in Europa.
Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet
- Sie kaufen in Griechenland ein: Ihre griechischen Lieferanten stellen ab November über Anbieter oder AADE-Anwendungen aus. Klären Sie, in welcher Form Sie die Rechnung bekommen, und prüfen Sie eingehende Dateien, bevor Sie sie buchen.
- Sie liefern nach Griechenland: Die Pflicht richtet sich an Unternehmen, die in Griechenland Rechnungen ausstellen. Ohne Sitz oder Niederlassung dort fakturieren Sie weiter nach deutschem Recht — für Geschäftskunden in der EU mit einer Rechnung nach EN 16931.
- Sie haben eine Niederlassung in Griechenland: Dann ist das ein Fall für Ihre griechische Steuerberatung — die Fristen laufen bereits.
Griechenland ist nicht das letzte Land mit einem eigenen Kalender. Polen schließt zum Jahreswechsel die letzte KSeF-Lücke (KSeF ab 2027 für alle), Spanien hat gerade die Fristen für seine B2B-E-Rechnung in Gang gesetzt (Spanien: Die Frist läuft). EU-weit kommt die Klammer 2030 mit ViDA.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Griechenland für alle?
Für die zweite Gruppe — Unternehmen bis 1 Mio. € Bruttoeinnahmen im Jahr 2023 — ab dem 2. November 2026, mit Übergangszeit bis 31. Januar 2027. Große Unternehmen sind seit dem 2. März 2026 verpflichtet.
Muss ich als deutscher Lieferant meine Rechnungen an griechische Kunden über myDATA schicken?
Ohne Sitz oder Niederlassung in Griechenland nicht. Die Pflicht richtet sich an Unternehmen, die dort Rechnungen ausstellen.
Was ist myDATA?
Die digitale Plattform der griechischen Steuerbehörde AADE, an die die Daten der Rechnungen gemeldet werden. Mit der E-Rechnungspflicht laufen diese Daten über einen zertifizierten Anbieter oder die AADE-Anwendungen.
Kann E-Rechnung Pro griechische E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Wir erstellen ZUGFeRD und Factur-X und prüfen ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung. An myDATA oder griechische Anbieter sind wir nicht angebunden.
Kurz zusammengefasst
- Die zweite Stufe der griechischen B2B-E-Rechnung startet am 2. November 2026 statt am 1. Oktober.
- Übergangszeit bis 31. Januar 2027, ab 1. Februar 2027 nur noch elektronisch.
- Ausgestellt wird über zertifizierte Anbieter oder die kostenlosen Anwendungen der AADE; die Daten gehen an myDATA.
- Für deutsche Lieferanten ohne Niederlassung in Griechenland ändert sich nichts.
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E-Rechnung Pro erzeugt und prüft Dokumente nach EN 16931:2017 — der Fassung, auf der ZUGFeRD 2.x und Factur-X heute beruhen. Die Revision EN 16931-1:2026 verfolgen wir und unterstützen sie, sobald die Formate sie übernehmen.