Die E-Rechnung ist in Deutschland nur der erste Schritt. Nach Berichten von einer Veranstaltung des Verbands elektronische Rechnung (VeR), veröffentlicht Ende September 2026, hat das Bundesfinanzministerium einen Fahrplan für das nächste genannt: ein Meldesystem für B2B-Umsätze, verpflichtend ab dem 1. Juli 2030. Was angekündigt ist, was noch fehlt und was Sie heute schon richtig machen können.
Stand: 15. Oktober 2026. Es gibt noch kein Gesetz und keine technische Spezifikation. Was hier steht, ist ein angekündigter Zeitplan — er kann sich ändern.
Der angekündigte Fahrplan
| Wann | Was |
|---|---|
| ab 2027 | Gesetzgebungsverfahren für das Meldesystem |
| ab Anfang 2029 | freiwillige Pilotphase |
| 1. Juli 2030 | Meldepflicht verbindlich |
Technische Details — welche Daten, über welchen Kanal, in welchem Format — sind nach diesen Berichten noch nicht veröffentlicht. Offen ist auch, welche Umsätze im Inland ab wann meldepflichtig werden.
Was ein Meldesystem ist
Heute erfährt das Finanzamt von Ihren Umsätzen über die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Summen, einmal im Monat oder Quartal. Ein Meldesystem dreht das um. Die Daten einzelner Rechnungen gehen zeitnah an die Verwaltung — nicht als Summe, sondern Rechnung für Rechnung.
Andere Länder arbeiten längst so. In Italien laufen alle Rechnungen über die staatliche Plattform SDI, in Polen über KSeF, in Frankreich kommt mit der Reform auch das E-Reporting. Welche Wege dort gelten, steht in E-Rechnungspflicht in Europa.
Warum gerade 2030
Das Datum kommt aus Brüssel. Das EU-Paket ViDA („VAT in the Digital Age“) wurde am 11. März 2025 vom Rat angenommen. Ab dem 1. Juli 2030 sind danach für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze digitale Meldungen und E-Rechnungen nach EN 16931 Pflicht; bis 2035 sollen die nationalen Systeme an das europäische Modell angeglichen sein. Ein deutsches Meldesystem, das zum selben Termin startet, spart Unternehmen zwei Umstellungen.
Die E-Rechnung ist die Grundlage
Ein Meldesystem funktioniert nur, wenn die Rechnungsdaten bereits strukturiert vorliegen — und genau das schafft die E-Rechnungspflicht: Empfangen seit 2025, Ausstellen ab 2027 für Unternehmen mit über 800 000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Die Daten, die später gemeldet werden, sind dieselben, die heute im XML Ihrer E-Rechnung stehen. Einzelheiten zur Pflicht: E-Rechnungspflicht ab 2027.
Was Sie heute schon tun können
Melden müssen Sie noch nichts. Aber die Arbeit, die ein Meldesystem später leichter macht, ist dieselbe, die Ihre E-Rechnungen schon jetzt besser macht:
- Vollständige Daten im XML. USt-IdNr. beider Seiten, richtige Steuerkategorie, Leistungsdatum. Was heute als Freitext auf der Seite steht, wird morgen als Feld gebraucht.
- Das Profil EN 16931 statt abgespeckter Profile. MINIMUM und BASIC WL gelten schon heute nicht als E-Rechnung — siehe Profile.
- Den strukturierten Teil aufbewahren, nicht nur das PDF. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 entscheidet bei hybriden Formaten das XML.
- Rechnungen prüfen, bevor sie rausgehen. Was gegen die Regeln der EN 16931 verstößt, fällt in einem Meldesystem erst recht auf. Der Validator zeigt jeden Verstoß mit Regelcode.
Häufige Fragen
Muss ich ab 2030 jede Rechnung ans Finanzamt melden?
Das ist die Richtung, aber noch nicht entschieden. Welche Umsätze im Inland meldepflichtig werden und wie die Meldung technisch abläuft, soll das Gesetzgebungsverfahren ab 2027 regeln.
Ersetzt das Meldesystem die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Dazu gibt es noch keine Aussage. Andere Länder haben die Meldung zusätzlich eingeführt; wie Deutschland das löst, ist offen.
Kann ich an der Pilotphase teilnehmen?
Sie ist für Anfang 2029 angekündigt und freiwillig. Wie man sich beteiligt, ist noch nicht veröffentlicht.
Meldet E-Rechnung Pro später für mich?
Nein. E-Rechnung Pro erstellt und prüft E-Rechnungen; eine Meldefunktion gibt es nicht, und wir kündigen auch keine an, solange die Regeln nicht feststehen.
Kurz zusammengefasst
- Angekündigt: Gesetzgebung ab 2027, freiwillige Pilotphase ab Anfang 2029, Pflicht ab 1. Juli 2030.
- Technik, Umfang und Format sind noch offen — es gibt noch kein Gesetz.
- Der Termin folgt dem EU-Paket ViDA; die E-Rechnung ist die Datengrundlage.
- Heute zählt: vollständige, regelkonforme E-Rechnungen im Profil EN 16931.
Ob Ihre aktuellen Rechnungen schon so weit sind: Datei kostenlos prüfen — ohne Anmeldung.
E-Rechnung Pro erzeugt und prüft Dokumente nach EN 16931:2017 — der Fassung, auf der ZUGFeRD 2.x und Factur-X heute beruhen. Die Revision EN 16931-1:2026 verfolgen wir und unterstützen sie, sobald die Formate sie übernehmen.