Spanien hat lange angekündigt, jetzt läuft die Uhr: Am 5. Oktober 2026 ist im Amtsblatt BOE die Ministerialverordnung HAC/1028/2026 erschienen, seit dem 6. Oktober ist sie in Kraft. Damit beginnen die Fristen für die verpflichtende B2B-E-Rechnung — ab 6. Oktober 2027 für große Unternehmen, ab 6. Oktober 2028 für alle übrigen. Was die Verordnung regelt, welche Formate erlaubt sind und was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet.
Stand: 16. Oktober 2026. Die B2B-Termine stehen fest. Bei Verifactu, dem zweiten spanischen Vorhaben, ist eine weitere Verschiebung angekündigt, aber noch nicht beschlossen — Details unten.
Die Fristen
Das Gesetz Crea y Crece (Ley 18/2022) schreibt die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen vor, das Real Decreto 238/2026 vom 25. März 2026 regelt die Einzelheiten. Beide hatten einen Haken: Die Fristen sollten erst mit der technischen Ministerialverordnung zu laufen beginnen. Diese Verordnung ist jetzt da.
| Ab wann | Wen es trifft |
|---|---|
| 6. Oktober 2027 | Unternehmen und Selbständige mit mehr als 8 Mio. € Umsatz (12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung) |
| 6. Oktober 2028 | alle übrigen Unternehmen und Selbständigen (24 Monate danach) |
Ausgenommen sind unter anderem vereinfachte Rechnungen (Kassenbelege) und Rechnungen an Verbraucher — B2C fällt nicht unter diese Pflicht.
Was die Verordnung regelt
HAC/1028/2026 beschreibt vor allem die staatliche Lösung der spanischen Steuerbehörde AEAT: eine kostenlose Plattform, die sich in erster Linie an kleine Unternehmen und Selbständige richtet. Rechnungen lassen sich dort über ein Webformular oder per Schnittstelle ausstellen. Die Plattform muss mindestens zwei Monate vor dem ersten Stichtag bereitstehen.
Wer stattdessen eine private Plattform nutzt, darf das weiter tun. Dann schickt die Plattform von jeder Rechnung eine originalgetreue Kopie an die staatliche Lösung — die Steuerbehörde sieht also jede B2B-Rechnung, egal über welchen Weg sie läuft. Private Plattformen müssen untereinander verbunden sein und zwischen den erlaubten Formaten umwandeln können.
Neu für viele: Der Empfänger meldet über das System zurück, ob er die Rechnung annimmt oder ablehnt und wann er bezahlt hat. Spanien will damit Zahlungsverzug sichtbar machen — das war das ursprüngliche Ziel des Gesetzes.
Welche Formate erlaubt sind
Die Rechnung muss eine strukturierte Nachricht nach der europäischen Norm EN 16931 sein, in einer von vier Syntaxen:
- UBL — die Syntax der staatlichen Lösung und der Kopien an die AEAT,
- CII (UN/CEFACT Cross Industry Invoice) — dieselbe Syntax, die im XML-Teil von ZUGFeRD und Factur-X steckt,
- EDIFACT,
- Facturae — das spanische Format, das im öffentlichen Sektor schon lange gilt.
Ein PDF allein reicht nicht, auch nicht per E-Mail. Für die staatliche Lösung legt die Verordnung zusätzlich eine Liste von Pflichtfeldern fest, die über die Norm hinausgehen.
Nicht verwechseln: Verifactu
Parallel läuft in Spanien Verifactu. Das ist keine E-Rechnungspflicht, sondern eine Anforderung an die Rechnungssoftware selbst: Aufzeichnungen müssen unveränderbar sein, Daten gehen an die Steuerbehörde. Geltendes Recht sind nach dem Real Decreto-ley 15/2025 der 1. Januar 2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und der 1. Juli 2027 für alle übrigen.
Im Oktober 2026 hat die Steuerverwaltung angekündigt, Verifactu bis Oktober 2028 zu verschieben und so mit der B2B-E-Rechnung zusammenzulegen. Diese Verschiebung ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin gelten die Termine von 2027.
Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet
- Ihre spanischen Kunden müssen ab 2027 oder 2028 elektronische Rechnungen empfangen und den Zahlungsstatus melden. Die Pflicht knüpft daran an, dass der Empfänger in Spanien ansässig ist oder dort eine Niederlassung hat.
- Ob ein Lieferant ohne Niederlassung in Spanien selbst über das spanische System fakturieren muss, beantworten die bisherigen Erläuterungen nicht einheitlich. Klären Sie das mit Ihrem spanischen Kunden oder einer spanischen Steuerberatung, bevor die Frist näher rückt.
- Sie haben eine Niederlassung in Spanien: Dann gelten die Fristen für sie — mit der Umsatzgrenze von 8 Mio. €.
- Ihre Rechnungsdaten nach EN 16931 sind eine gute Ausgangslage: CII ist zugelassen, und ein Datensatz, der die Norm erfüllt, lässt sich in die anderen Syntaxen umsetzen. Wie die Länder sich im Einzelnen unterscheiden, steht in E-Rechnungspflicht in Europa.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die spanische B2B-E-Rechnungspflicht?
Ab dem 6. Oktober 2027 für Unternehmen mit mehr als 8 Mio. € Umsatz, ab dem 6. Oktober 2028 für alle übrigen. Die Fristen laufen seit dem Inkrafttreten der Verordnung HAC/1028/2026 am 6. Oktober 2026.
Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung nach Spanien schicken?
Der XML-Teil von ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist CII, und CII gehört zu den zugelassenen Syntaxen. In Spanien läuft die Rechnung aber über eine Plattform, nicht als PDF per E-Mail; ob und in welcher Form eine Plattform die Datei annimmt, entscheidet die Plattform. Fragen Sie Ihren Kunden, über welchen Weg er empfängt.
Ist Verifactu jetzt verschoben?
Angekündigt ja, beschlossen nein. Bis die Änderung im Amtsblatt steht, gelten der 1. Januar und der 1. Juli 2027.
Kann E-Rechnung Pro Rechnungen in das spanische System einliefern?
Nein. Wir erstellen ZUGFeRD und Factur-X und prüfen ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung. An die spanische Lösung der AEAT oder an spanische Plattformen sind wir nicht angebunden.
Kurz zusammengefasst
- Seit dem 6. Oktober 2026 laufen in Spanien die Fristen für die B2B-E-Rechnung.
- Stichtage: 6. Oktober 2027 (über 8 Mio. € Umsatz) und 6. Oktober 2028 (alle übrigen).
- Erlaubt sind UBL, CII, EDIFACT und Facturae nach EN 16931; jede Rechnung landet in Kopie bei der Steuerbehörde.
- Verifactu ist ein eigenes Vorhaben; die angekündigte Verschiebung auf 2028 ist noch nicht beschlossen.
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