Portugal will PDF-Rechnungen ein weiteres Jahr als elektronische Rechnungen gelten lassen: Der Haushaltsentwurf 2027, den die Regierung Anfang Oktober vorgelegt hat, verschiebt das Ende dieser Regel vom 31. Dezember 2026 auf den 31. Dezember 2027. Ohne die Verlängerung bräuchte ab Januar jede per E-Mail verschickte PDF-Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatur. Das Parlament stimmt Ende Oktober im Grundsatz ab.
Stand: 17. Oktober 2026. Grundlage ist der Entwurf des Staatshaushalts 2027 (Orçamento do Estado), Art. 77. Es ist ein Entwurf: Bis zur Schlussabstimmung kann sich der Text ändern.
Was der Entwurf vorsieht
| Regel | Bisher | Laut Entwurf |
|---|---|---|
| PDF-Rechnungen gelten als elektronische Rechnungen | bis 31. Dezember 2026 | bis 31. Dezember 2027 |
| Kleine und mittlere Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen ohne strukturierte E-Rechnung | bis 31. Dezember 2026 | bis 31. Dezember 2027 |
| SAF-T der Buchhaltung an die Steuerverwaltung | für 2027, Abgabe 2028 | für 2028, Abgabe 2029 |
Die Abstimmung im Grundsatz ist für den 27. und 28. Oktober angesetzt. Verschoben wurde die Signaturpflicht nicht zum ersten Mal — schon der Haushalt 2026 hatte sie um ein Jahr nach hinten gelegt.
Was ohne Verlängerung gälte
Ab dem 1. Januar 2027 zählte eine PDF-Rechnung in Portugal nur noch als elektronische Rechnung, wenn Herkunft und Unversehrtheit gesichert sind — in der Praxis mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel. Eine bloß per E-Mail verschickte PDF-Datei würde dann nicht mehr genügen.
Wie Portugal die E-Rechnung regelt
Portugal geht einen anderen Weg als Deutschland:
- Keine B2B-Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Elektronisch darf eine Rechnung nur gestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt; als elektronische Rechnung gilt dort auch ein PDF, wenn seine Echtheit gesichert ist.
- Strukturiert nur gegenüber der öffentlichen Hand: Bei öffentlichen Aufträgen ist eine E-Rechnung nach der portugiesischen Ausprägung CIUS-PT der EN 16931 vorgeschrieben, für große Lieferanten seit 2021.
- Kontrolle über Meldungen: Rechnungsdaten und Buchhaltung gehen über SAF-T-Dateien an die Steuerverwaltung.
In Deutschland ist es umgekehrt: Ein PDF ist hier seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“ — egal, ob signiert oder nicht. E-Rechnung ist nur ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung; bei ZUGFeRD zählt das eingebettete XML, nicht das sichtbare PDF.
Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet
- Sie bekommen Rechnungen aus Portugal: Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. PDF-Rechnungen portugiesischer Lieferanten bleiben für Sie, was sie waren.
- Sie liefern nach Portugal: Sie fakturieren nach deutschem Recht. Eine Rechnung nach EN 16931 versteht auch die Buchhaltung Ihres Kunden; ob er sie elektronisch annimmt, ist in Portugal seine Entscheidung.
- Sie haben eine Niederlassung in Portugal: Dann betrifft Sie die Frage nach Signatur und SAF-T direkt — ein Fall für die portugiesische Steuerberatung, spätestens nach der Schlussabstimmung.
Portugal ist damit das Gegenstück zu den Ländern, die zum Jahreswechsel umstellen — etwa die Slowakei und Polen. Den Überblick nach Ländern gibt E-Rechnungspflicht in Europa.
Häufige Fragen
Bleiben PDF-Rechnungen in Portugal 2027 gültig?
Wenn der Haushalt 2027 wie vorgeschlagen beschlossen wird, ja — bis 31. Dezember 2027. Ohne die Verlängerung bräuchten sie ab 1. Januar 2027 eine qualifizierte Signatur oder ein qualifiziertes Siegel.
Gibt es in Portugal eine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen?
Eine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung wie in Deutschland gibt es im B2B-Bereich nicht. Vorgeschrieben ist sie gegenüber der öffentlichen Hand.
Ist eine ZUGFeRD-Rechnung für portugiesische Kunden geeignet?
Für Sie als deutschen Aussteller ja: Sie ist nach EN 16931 aufgebaut und zugleich als PDF lesbar. Ob der Kunde sie elektronisch annimmt, entscheidet er.
Kann E-Rechnung Pro PDF-Rechnungen qualifiziert signieren?
Nein. Wir erstellen ZUGFeRD und Factur-X und prüfen eingehende E-Rechnungen; eine qualifizierte Signatur oder ein Siegel bringen wir nicht an.
Kurz zusammengefasst
- Portugals Haushaltsentwurf 2027 lässt PDF-Rechnungen bis 31. Dezember 2027 als elektronische Rechnungen gelten.
- Ohne Verlängerung bräuchten sie ab Januar 2027 eine qualifizierte Signatur oder ein Siegel.
- SAF-T der Buchhaltung rückt auf 2029, für das Jahr 2028.
- Abstimmung im Grundsatz am 27./28. Oktober; für Lieferungen aus und nach Deutschland ändert sich nichts.
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E-Rechnung Pro erzeugt und prüft Dokumente nach EN 16931:2017 — der Fassung, auf der ZUGFeRD 2.x und Factur-X heute beruhen. Die Revision EN 16931-1:2026 verfolgen wir und unterstützen sie, sobald die Formate sie übernehmen.