Slowakei: E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 gilt in der Slowakei die E-Rechnungspflicht für Inlandsumsätze, zugestellt über Peppol. Wer ausstellen und empfangen muss und was das für deutsche Unternehmen bedeutet.

Am 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung in der Slowakei Pflicht: Inländische Umsatzsteuerzahler stellen ihren Geschäftskunden und der öffentlichen Hand nur noch strukturierte Rechnungen aus, zugestellt über das Peppol-Netz. Die Finanzverwaltung hat in diesen Tagen ihre Unterlagen nachgeschärft — die Liste der zertifizierten Zustelldienste wurde am 16. Oktober aktualisiert, die slowakischen Regeln zu Peppol BIS am 14. Oktober. Was ab Januar gilt und wen es in Deutschland betrifft.

Stand: 16. Oktober 2026. Grundlage ist das Gesetz Nr. 385/2025 Z. z., das das slowakische Umsatzsteuergesetz ändert (verabschiedet am 9. Dezember 2025), und die offiziellen Fragen und Antworten der Finanzverwaltung (Fassung vom 15. September 2026).

Wer ab Januar muss

Ausstellen müssen Umsatzsteuerzahler mit Sitz oder Niederlassung in der Slowakei, wenn sie im Inland an ein Unternehmen oder eine juristische Person liefern oder leisten — also B2B und B2G. Ausgenommen sind steuerfreie Umsätze und vereinfachte Rechnungen bis 100 € oder Belege aus der Registrierkasse. Eine Zustimmung des Empfängers braucht es nicht.

Empfangen können muss praktisch jeder, der in der Slowakei unternehmerisch tätig ist: Gesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Vermieter — auch ohne Registrierung zur Umsatzsteuer. Dafür schließt man einen Vertrag mit einem zertifizierten Zustelldienst, in der Slowakei Digitálny poštár („digitaler Briefträger“) genannt.

Ab wannWas gilt
2026Übergangsjahr: E-Rechnungen über Zustelldienste freiwillig, wenn beide Seiten angeschlossen sind
1. Januar 2027Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang für inländische Umsätze (B2B und B2G)
1. Juli 2030Rechnungsdaten laufen nahezu in Echtzeit an die Finanzverwaltung, Kontroll- und Zusammenfassende Meldung entfallen; grenzüberschreitende E-Rechnungen sind im Rahmen von ViDA für 2030 geplant

Wie die slowakische E-Rechnung funktioniert

  • Format: eine XML-Datei nach EN 16931 in UBL oder CII. Eine PDF-Rechnung ist nach den Erläuterungen der Finanzverwaltung nur ein Bilddokument und keine E-Rechnung.
  • Weg: das Peppol-Netz mit Peppol BIS und slowakischen Zusatzregeln. Die Finanzverwaltung ist zugleich nationale Peppol-Behörde und bekommt die Rechnungsdaten mit — die „fünfte Ecke“.
  • Fristen: Die Rechnung ist wie bisher binnen 15 Tagen nach der Leistung auszustellen; nach dem Empfang bleiben fünf Tage, um die Daten zu melden. Beides erledigt der Zustelldienst, wenn man über ihn sendet und empfängt.
  • Sanktionen: Laut Finanzverwaltung bis 10 000 € für fehlende, falsche oder verspätete Meldungen, im Wiederholungsfall bis 100 000 €. Ein offensichtlicher, sofort berichtigter Irrtum bleibt ohne Bußgeld.
  • Korrekturen: Vorerst empfiehlt die Finanzverwaltung Gutschrift und neue Rechnung. Den Typ 384 für Korrekturrechnungen bereitet sie mit OpenPeppol vor — „ähnlich wie in Deutschland“.

Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet

  • Sie liefern aus Deutschland in die Slowakei, ohne dort registriert zu sein: Sie fakturieren nach deutschem Recht, an Geschäftskunden in der EU mit einer Rechnung nach EN 16931. Die slowakische Pflicht gilt nur für Umsätze innerhalb der Slowakei.
  • Sie sind in der Slowakei nur umsatzsteuerlich registriert (nach § 5 des slowakischen Gesetzes, ohne Sitz oder Niederlassung dort): Die Finanzverwaltung stellt klar, dass Sie vom 1. Januar 2027 bis 30. Juni 2030 weder ausstellen noch über einen Zustelldienst empfangen müssen.
  • Sie haben eine Niederlassung oder Tochter in der Slowakei: Dann gilt die Pflicht ab Januar. Zeit, einen Zustelldienst zu wählen und die Buchhaltung anzuschließen — die Finanzverwaltung veröffentlicht die Liste der zertifizierten Anbieter.
  • Sie kaufen in der Slowakei ein: Ihre Lieferanten fakturieren grenzüberschreitend weiter wie bisher; die Peppol-Pflicht betrifft ihre Inlandskunden.

Die Slowakei ist eines von mehreren Ländern, die zum Jahreswechsel umstellen: In Deutschland beginnt die Ausstellungspflicht für Unternehmen über 800 000 € Vorjahresumsatz (E-Rechnungspflicht 2027), Polen schließt die letzte KSeF-Lücke (KSeF ab 2027 für alle). Den Überblick nach Ländern gibt E-Rechnungspflicht in Europa.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in der Slowakei?

Ab dem 1. Januar 2027 für Inlandsumsätze zwischen Unternehmen und an die öffentliche Hand. 2026 ist ein freiwilliges Übergangsjahr.

Muss ich als deutscher Lieferant meine Rechnungen an slowakische Kunden über Peppol schicken?

Nein, solange Sie keine Niederlassung in der Slowakei haben. Grenzüberschreitende Rechnungen sind nicht erfasst; selbst eine reine Umsatzsteuerregistrierung dort löst die Pflicht bis Mitte 2030 nicht aus.

Was ist ein „Digitálny poštár“?

So nennt die slowakische Finanzverwaltung die zertifizierten Zustelldienste im Peppol-Netz. Über sie werden E-Rechnungen gesendet und empfangen, und sie melden die Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung.

Reicht eine ZUGFeRD-Rechnung für die Slowakei?

Für Inlandsumsätze in der Slowakei nicht: Verlangt ist reines XML, zugestellt über einen Zustelldienst. E-Rechnung Pro erstellt ZUGFeRD und Factur-X und ist an Peppol nicht angebunden.

Kurz zusammengefasst

  • Slowakische E-Rechnungspflicht für Inlandsumsätze B2B und B2G ab 1. Januar 2027, Gesetz Nr. 385/2025 Z. z.
  • XML nach EN 16931, zugestellt über zertifizierte Peppol-Dienste; die Finanzverwaltung bekommt die Daten mit.
  • Empfangen muss jeder Unternehmer, auch ohne Umsatzsteuerregistrierung.
  • Nur registrierte ausländische Unternehmen ohne Niederlassung sind bis 30. Juni 2030 ausgenommen; deutsche Lieferungen in die Slowakei bleiben, wie sie sind.

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Auf dem geltenden Standard aufgebaut

E-Rechnung Pro erzeugt und prüft Dokumente nach EN 16931:2017 — der Fassung, auf der ZUGFeRD 2.x und Factur-X heute beruhen. Die Revision EN 16931-1:2026 verfolgen wir und unterstützen sie, sobald die Formate sie übernehmen.

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