In Frankreich müssen seit dem 1. September 2026 alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, und große Unternehmen sowie ETI (mittelgroße Unternehmen) müssen sie bereits ausstellen. Für PME (KMU) und Kleinstunternehmen (micro-entreprises) wird die Ausstellung am 1. September 2027 Pflicht. Es bleiben elf Monate. Hier lesen Sie, was bereits gilt, was sich für Sie im nächsten Jahr ändert und wie Sie diese Frist nutzen.
Stand: 14. Oktober 2026. Eine Zusammenfassung, keine Steuerberatung: Für einen Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Steuerberater (expert-comptable) oder an impots.gouv.fr.
Der Zeitplan
| Ab dem | Wer | Was |
|---|---|---|
| 1. September 2026 | alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen | elektronische Rechnungen empfangen |
| 1. September 2026 | große Unternehmen und ETI | ausstellen + E-Reporting |
| 1. September 2027 | PME und Kleinstunternehmen | ausstellen + E-Reporting |
Das E-Reporting — die Übermittlung der Daten zu Umsätzen an die Steuerverwaltung, die nicht über eine elektronische Rechnung zwischen französischen Unternehmen laufen, etwa Verkäufe an Privatpersonen oder ins Ausland — folgt demselben Zeitplan wie die Ausstellung. Die Einzelheiten des Verfahrens stehen in Was ist Factur-X.
Was Sie schon heute betrifft
Auch wenn Sie erst 2027 ausstellen müssen: Der Empfang ist bereits seit September Pflicht. Konkret:
- Ihre Lieferantenrechnungen kommen über eine plateforme agréée (PA, zugelassene Plattform). Seit dem Haushaltsgesetz 2026 (loi de finances pour 2026; Artikel 123, 19. Februar 2026) spricht man nicht mehr von „PDP“, sondern von plateforme agréée (PA); die Rolle ist dieselbe. Viele Artikel verwenden noch den alten Namen.
- Das PPF (staatliches Portal) transportiert keine Rechnungen. Es führt das zentrale Verzeichnis und sammelt die Daten des E-Reportings; der Austausch selbst läuft über die zugelassenen Plattformen.
- Die Plattform, die Sie für den Empfang gewählt haben, kann 2027 auch für Sie ausstellen — oft ist das am einfachsten. Prüfen Sie das jetzt und nicht erst im kommenden August.
Vier neue Pflichtangaben auf der Rechnung
Die Reform ergänzt die bestehenden Pflichtangaben um vier weitere. Sie gelten für Ihre Rechnungen, die ab dem 1. September 2027 ausgestellt werden:
- die SIREN-Nummer des Kunden (SIREN: Unternehmenskennnummer), sofern es sich um ein in Frankreich ansässiges Unternehmen handelt — über sie wird die Rechnung an die Plattform des Empfängers geleitet. Verwechseln Sie sie nicht mit der SIRET (Kennnummer der einzelnen Niederlassung);
- die Lieferadresse der Waren, wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht;
- die Art des Umsatzes: Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder beides;
- gegebenenfalls der Hinweis auf die Option für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (option pour le paiement de la TVA d’après les débits).
Diese Angaben müssen in den strukturierten Daten der Rechnung stehen, nicht nur in ihrer lesbaren Darstellung. Oft ist das die erste Baustelle: Ein Programm, das eine Rechnung korrekt druckt, füllt diese Felder in der Datei nicht unbedingt aus.
Elf Monate: ein realistischer Plan
- Legen Sie Ihre zugelassene Plattform fest. Prüfen Sie, ob sie auch die Ausstellung und das E-Reporting übernimmt und zu welchem Preis.
- Erfassen Sie Ihre Ausgangsrechnungen. Wie viele pro Monat, an wen (französische Unternehmen, Privatpersonen, Ausland), aus welchem Programm. Verkäufe an Privatpersonen und ins Ausland fallen unter das E-Reporting, nicht unter die E-Rechnung.
- Sammeln Sie die SIREN Ihrer Kunden und aktualisieren Sie Ihre Kundenstammdaten. Das ist mühsam, und genau diese Angabe fehlt am häufigsten.
- Prüfen Sie das Format, das Ihr Programm erzeugt. Jede zugelassene Plattform muss mindestens Factur-X, UBL und CII annehmen. Erzeugt Ihr Programm Factur-X, achten Sie auf das Profil: Das Profil EN 16931 enthält den vollständigen Datensatz der Norm, die reduzierten Profile nicht. Die Unterschiede erklärt die Seite Profile.
- Testen Sie mit echten Rechnungen. Nicht mit dem Beispiel des Herstellers, sondern mit Ihren eigenen Rechnungen, Ihren Kunden und Ihren Steuersätzen. Ein Validator zeigt in Sekunden, ob die Datei die Norm EN 16931 einhält und gegen welche Regel sie verstößt.
- Planen Sie eine Einlaufphase ein. In den ersten Wochen kommt es zu Ablehnungen, die man erst im Echtbetrieb sieht. Besser im Frühjahr als im September.
Und was macht E-Rechnung Pro dabei?
Genau gesagt, was der Dienst tut: E-Rechnung Pro erstellt Factur-X-Rechnungen (Profile BASIC, EN 16931 und EXTENDED), konvertiert eine vorhandene PDF-Rechnung in Factur-X und prüft eine Datei gegen die Norm. Es ist keine zugelassene Plattform: Der Dienst übermittelt Ihre Rechnungen nicht und übernimmt kein E-Reporting. In Frankreich läuft der Versand zwingend über eine PA. Der Dienst setzt davor an: eine korrekte Datei erzeugen und prüfen, dass sie es ist, bevor Sie sie Ihrer Plattform übergeben.
Häufige Fragen
Ich bin micro-entrepreneur und von der Umsatzsteuer befreit (franchise en base de TVA). Betrifft mich das?
Beim Empfang ja: Er betrifft seit dem 1. September 2026 alle Unternehmen. Bei der Ausstellung gilt für Kleinstunternehmen der 1. September 2027. Die besonderen Regeln für die franchise en base sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Ist ein PDF per E-Mail weiterhin möglich?
Zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen nicht mehr, sobald die Ausstellungspflicht für Sie gilt: Die Rechnung muss eine strukturierte elektronische Rechnung sein, die über eine zugelassene Plattform übermittelt wird. Ein einfaches PDF ist keine elektronische Rechnung im Sinne der Reform.
Meine Kunden sitzen in Deutschland. Was ändert sich?
Die französische Pflicht betrifft Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen; Verkäufe ins Ausland fallen unter das E-Reporting. Für Ihre Kunden in Deutschland gilt ein eigener Zeitplan — siehe die deutsche E-Rechnungspflicht ab 2027. Eine Factur-X-Datei im Profil EN 16931 ist auf beiden Seiten lesbar.
Was ist der Unterschied zwischen Factur-X und ZUGFeRD?
Inhaltlich keiner: Es ist dieselbe Spezifikation, gemeinsam von FNFE-MPE und FeRD unter zwei Namen veröffentlicht. Aktuell ist Factur-X 1.09.2, identisch mit ZUGFeRD 2.5.2.
Kurz zusammengefasst
- Seit dem 1. September 2026: Empfangspflicht für alle; Ausstellungspflicht für große Unternehmen und ETI.
- Am 1. September 2027: Ausstellung und E-Reporting für PME und Kleinstunternehmen.
- Rechnungen laufen über eine zugelassene Plattform (PA, früher PDP); das PPF transportiert keine Rechnungen.
- Vier neue Pflichtangaben: SIREN des Kunden, Lieferadresse, Art des Umsatzes, Option für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
- Formate, die jede PA annimmt: Factur-X, UBL, CII.
Wo Ihre Rechnung heute steht, sehen Sie hier: Datei kostenlos prüfen, ohne Anmeldung.
E-Rechnung Pro erzeugt und prüft Dokumente nach EN 16931:2017 — der Fassung, auf der ZUGFeRD 2.x und Factur-X heute beruhen. Die Revision EN 16931-1:2026 verfolgen wir und unterstützen sie, sobald die Formate sie übernehmen.